Mehr als eine Million Unfälle von Kindern zählt die gesetzliche Unfallversicherung pro Jahr. Wichtig ist, ihr jeden Unfall zu melden. Ist sie zuständig, leistet sie umfassend.
Diese Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung:
- Schulweg ist versichert
- Leistungen ein Leben lang
- Lebenslange Rente für schlimme Fälle
- Schmerzensgeld vom Schuldigen
Der Schulweg ist komplett versichert
Philipp, acht Jahre, stürzt auf dem Schulweg mit dem Fahrrad. „Der schöne Schneidezahn – kaputt!“, erinnert sich seine Mutter Annette Baum*. Dennoch hatte der Junge Glück im Unglück. „Die Zahnärztin hat die abgebrochene Ecke wieder angeklebt, den Zahn für die Unfallanzeige fotografiert und alles genau dokumentiert“, erzählt die Berlinerin. Und weil das Missgeschick auf dem Weg zur Schule passierte, kommt die Unfallkasse Berlin für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Verletzung auf.
Unfallversicherung zahlt mehr als die Krankenkasse
Allein im letzten Jahr gab es bundesweit mehr als 1,2 Millionen Unfälle in Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, auf dem Weg dorthin oder zurück nach Hause. In den Einrichtungen selbst sowie auf dem Hin- und Heimweg stehen Kinder und junge Leute unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie bietet mehr als die gesetzlichen Krankenkassen. Neben ärztlicher Behandlung, Reha und psychologischer Betreuung zahlt sie im Ernstfall auch für Unterricht am Krankenbett, gewährt Zuschüsse zu Wohnungsumbauten oder sogar eine lebenslange Rente, wenn ein Gesundheitsschaden sich nicht auskurieren lässt.
Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder: Wichtige Tipps
Unfälle melden. Auch wenn es nur ein aufgeschlagenes Knie ist – melden Sie selbst Kleinigkeiten der gesetzlichen Unfallversicherung. So sichern Sie Ihrem Kind Leistungen, falls es wider Erwarten zu Spätfolgen kommt – etwa, weil eine Wunde sich entzündet.
Unterlagen sichern. Haben Ihr Sohn oder Ihre Tochter sich verletzt, heben Sie eine Kopie der Unfallanzeige auf. Auch Röntgenbilder, Laborbefunde und Arztbriefe sollten Sie aufbewahren. Schulen und Kitas müssen auch Bagatellverletzungen, für die kein Arztbesuch erforderlich ist, im sogenannten Verbandbuch dokumentieren. Solche Informationen sind viel wert, falls es einmal Ärger mit der Unfallkasse oder mit privaten Versicherungen gibt.
Ärzte informieren. Teilen Sie Ärzten oder Zahnärzten mit, wenn der Unfall in der Kita oder Schule beziehungsweise auf dem Hin- oder Heimweg passiert ist. Die Unfallversicherung sieht umfangreichere Leistungen für die medizinische Versorgung und die Nachsorge vor als gesetzliche Krankenkassen.
Folgekosten. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt lebenslänglich für die Folgen eines Schul- oder Kindergartenunfalls auf. Auch als Erwachsener können Sie Ihre Ansprüche geltend machen, wenn beispielsweise eine Nachoperation oder Zahnersatz erforderlich ist.
Quelle: Stiftung Warentest