Unfälle von Kindern. Was die gesetzliche Unfallversicherung zahlt!

Mehr als eine Million Unfälle von Kindern zählt die gesetzliche Unfall­versicherung pro Jahr. Wichtig ist, ihr jeden Unfall zu melden. Ist sie zuständig, leistet sie umfassend.

 

Diese Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung:

 

  • Schulweg ist versichert
  • Leistungen ein Leben lang
  • Lebens­lange Rente für schlimme Fälle
  • Schmerzens­geld vom Schuldigen

 

Der Schulweg ist komplett versichert

 

Philipp, acht Jahre, stürzt auf dem Schulweg mit dem Fahr­rad. „Der schöne Schneidezahn – kaputt!“, erinnert sich seine Mutter Annette Baum*. Dennoch hatte der Junge Glück im Unglück. „Die Zahn­ärztin hat die abge­brochene Ecke wieder ange­klebt, den Zahn für die Unfall­anzeige fotografiert und alles genau dokumentiert“, erzählt die Berlinerin. Und weil das Miss­geschick auf dem Weg zur Schule passierte, kommt die Unfall­kasse Berlin für sämtliche Kosten im Zusammen­hang mit der Verletzung auf.

 

Unfall­versicherung zahlt mehr als die Krankenkasse

 

Allein im letzten Jahr gab es bundes­weit mehr als 1,2 Millionen Unfälle in Kinder­tages­stätten, Schulen und Hoch­schulen, auf dem Weg dorthin oder zurück nach Hause. In den Einrichtungen selbst sowie auf dem Hin- und Heimweg stehen Kinder und junge Leute unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung. Sie bietet mehr als die gesetzlichen Krankenkassen. Neben ärzt­licher Behand­lung, Reha und psycho­logischer Betreuung zahlt sie im Ernst­fall auch für Unter­richt am Krankenbett, gewährt Zuschüsse zu Wohnungs­umbauten oder sogar eine lebens­lange Rente, wenn ein Gesund­heits­schaden sich nicht auskurieren lässt.

 

Gesetzliche Unfall­versicherung für Kinder: Wichtige Tipps

 

Unfälle melden. Auch wenn es nur ein aufgeschlagenes Knie ist – melden Sie selbst Kleinig­keiten der gesetzlichen Unfall­versicherung. So sichern Sie Ihrem Kind Leistungen, falls es wider Erwarten zu Spät­folgen kommt – etwa, weil eine Wunde sich entzündet.

 

Unterlagen sichern. Haben Ihr Sohn oder Ihre Tochter sich verletzt, heben Sie eine Kopie der Unfall­anzeige auf. Auch Röntgen­bilder, Laborbefunde und Arzt­briefe sollten Sie aufbewahren. Schulen und Kitas müssen auch Bagatell­verletzungen, für die kein Arzt­besuch erforderlich ist, im sogenannten Verband­buch dokumentieren. Solche Informationen sind viel wert, falls es einmal Ärger mit der Unfall­kasse oder mit privaten Versicherungen gibt.

 

Ärzte informieren. Teilen Sie Ärzten oder Zahn­ärzten mit, wenn der Unfall in der Kita oder Schule beziehungs­weise auf dem Hin- oder Heimweg passiert ist. Die Unfall­versicherung sieht umfang­reichere Leistungen für die medizi­nische Versorgung und die Nach­sorge vor als gesetzliche Krankenkassen.

 

Folge­kosten. Die gesetzliche Unfall­versicherung kommt lebens­läng­lich für die Folgen eines Schul- oder Kinder­garten­unfalls auf. Auch als Erwachsener können Sie Ihre Ansprüche geltend machen, wenn beispiels­weise eine Nach­operation oder Zahn­ersatz erforderlich ist.

 

Quelle: Stiftung Warentest

Kontakt

Kleine Patienten in Not e. V.

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